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LSG Hamburg, 24.09.2015 - L 4 SO 40/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungsersatz für Eingliederungshilfen eines gehörlosen Studenten; Einsatz eigenen Vermögens; Erstattung von Dolmetscherkosten; Besondere Härte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Gebärdendolmetscher auf Staatskosten für vermögenden gehörlosen Studenten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Aufwendungsersatz für Eingliederungshilfen eines gehörlosen Studenten
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 20.01.2014 - S 52 SO 334/11
- LSG Hamburg, 04.09.2015 - L 4 SO 40/14
- LSG Hamburg, 24.09.2015 - L 4 SO 40/14
- BSG - B 8 SO 25/15 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2015 - L 4 SO 40/14
Unmittelbar anwendbar ist eine völkervertragsrechtliche Bestimmung jedoch nur dann, wenn sie alle Eigenschaften besitzt, welche ein Gesetz nach innerstaatlichem Recht haben muss, um Einzelne berechtigen oder verpflichten zu können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R m.w.N.). - LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2015 - L 4 SO 40/14
Die Frage nach einem Anspruch auf Förderung fällt aber nicht in den Anwendungsbereich des Benachteiligungsverbots (Urteil des Senats vom 20.11.2014, L 4 SO 15/13).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 369/12 Bei den Sitzungen des Heimbeirats handelt es sich um besondere Anlässe im Sinne des § 57 SGB IX. Dieses Merkmal kann als Abgrenzung zu dauerhaften Hilfen verstanden werden und setzt besondere nicht regelmäßig auftretende Situationen voraus, in denen Hilfen erforderlich sind, wie etwa bei wichtigen Vertragsverhandlungen, Elternversammlungen in der Schule oder besonderen Familienfeiern (…vgl. Luthe in: jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, § 57 SGB IX Rn. 15; zu einem grundsätzlichen Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers zur Durchführung eines Studiums, wobei im konkreten Fall Vermögen entgegenstand: LSG Hamburg, Urteil vom 24. September 2015 - L 4 SO 40/14 - juris Rn. 25, Revision anhängig: B 8 SO 25/15 R).